Monitoring
Für die Qualitätssicherung hat der RatSWD im Juli 2016 die Etablierung einer Monitoringkommission beschlossen. Ihre Hauptaufgabe ist das Sammeln und Bewerten der regelmäßigen Berichte der FDZ. Ferner überprüft die Kommission die Erfüllung der Auflagen im Fall von vorläufigen Akkreditierungen.
Organisation der Monitoringkommission
Der FDI Ausschuss wählt die Kommission für je drei Jahre zeitlich parallel zur RatSWD-Legislaturperiode. Sie besteht aus vier Mitgliedern des FDI Ausschusses und zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertretern (für den Fall der Verhinderung eines gewählten Mitglieds) sowie den Ratsvorsitzenden als Gästen.
Mitglieder der Monitoringkommission
- Dr. Benjamin Fuchs
Forschungsdatenzentrum im Kraftfahrt-Bundesamt (FDZ im KBA) - Dr. Tobias Gebel
Forschungsdatenzentrum Betriebs- und Organisationsdaten (FDZ-BO) - Dr. Sandra Gottschalk
ZEW-Forschungsdatenzentrum (ZEW-FDZ) - Dr. Laura Menze
Forschungsdatenzentrum der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (FDZ-BAuA) - Dana Müller (Vorsitz)
Forschungsdatenzentrum der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (FDZ BA im IAB) - Dr. Pascal Siegers
Forschungsdatenzentrum ALLBUS bei GESIS (FDZ ALLBUS)
Ständige Gäste der Monitoringkommission
- Prof. Dr. Monika Jungbauer-Gans
Vorsitzende des RatSWD - Prof. Dr. Kerstin Schneider
Stellevertretende Vorsitzende des RatSWD
Aufgaben der Monitoringkommission
1. Jährliches Monitoring aller akkreditierten FDZ
Jährliches Berichtswesen
Alle akkreditierten FDZ beantworten jährlich einen Fragebogen zu ihrem Angebot und den Tätigkeiten des vorangegangenen Jahres.
- Die Monitoringkommission des RatSWD sichtet die jährlichen Berichte der FDZ und verfasst auf dieser Basis einen Tätigkeitsbericht.
- Gleichzeitig prüft die Monitoringkommission, ob erhebliche Mängel in den Tätigkeiten der FDZ vorliegen. Wenn beim Monitoring deutlich wird, dass ein FDZ Defizite aufweist, wird das betroffene FDZ informiert und zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.
- Werden überzeugende Gründe für die angesprochenen Punkte benannt, endet das Verfahren.
- Ist die Monitoringkommission weiterhin der Meinung, dass ein Mangel im Angebot des FDZ besteht, wird dies dem RatSWD mitgeteilt, um eine Evaluation anzustoßen.
2. Bearbeitung von Beschwerden bei Datenzugangsproblemen an FDZ
Beschwerdestelle
Wenn Nutzende gravierende Mängel im Datenangebot eines akkreditierten Forschungsdatenzentrums feststellen, sollten sie dieses direkt ansprechen und versuchen, eine Lösung zu finden. Wird keine Einigung erzielt, so kann das Anliegen an die Beschwerdestelle des RatSWD gerichtet werden. Die Zuständigkeit der Beschwerdestelle beschränkt sich jedoch auf die Einhaltung der Akkreditierungskriterien des RatSWD.
Evaluationskommission
Bei Bedarf wird fallweise eine Evaluationskommission vom RatSWD eingesetzt (z. B. bei Vorliegen eines ernsthaften Mangels im Datenangebot eines FDZ). Diese setzt sich grundsätzlich aus Mitgliedern des RatSWD und des FDI Ausschusses zusammen. Es können aber auch externe Experten einbezogen werden. Die Zusammensetzung soll eine für den Einzelfall kompetente Beurteilung der Arbeit des FDZ sicherstellen. Personelle Überschneidungen zwischen der Monitoring- und der Evaluationskommission sollen vermieden werden.
Evaluation aufgrund eines Antrags durch die Monitoringkommission
Alle akkreditierten FDZ beantworten jährlich bis zum 31.03. einen Fragebogen zu ihrem Angebot und den Tätigkeiten des vorangegangenen Jahres.
- Wird bei der Durchsicht des jährlichen Berichtswesens von der Monitoringkommission ein erheblicher Mangel in einem FDZ festgestellt, so setzt der RatSWD eine Evaluationskommission ein, die mit dem weiteren Vorgehen beauftragt wird.
- Kommt die Evaluationskommission zu dem Ergebnis, dass der Mangel behoben werden kann, empfiehlt sie Auflagen, mit denen der Mangel in einer festzulegenden Frist abgestellt werden soll. Dies setzt voraus, dass das FDZ eine Beseitigung des Mangels in Aussicht gestellt hat. Die Empfehlung, die mit Mehrheitsbeschluss gefällt werden muss, kann in solchen Fällen lauten, dass die Akkreditierung bestehen bleibt, wenn der Mangel nach der gestellten Frist beseitigt ist.
- Kann das FDZ den Mangel faktisch nicht beseitigen, oder besteht keine Bereitschaft dazu, seitens des FDZ, so endet das Verfahren mit der Empfehlung des Entzugs der Akkreditierung (Widerruf) an den RatSWD.
- Kann der Mangel zu einem späteren Zeitpunkt behoben werden, so kann eine erneute Akkreditierung beim RatSWD beantragt werden.
Evaluation aufgrund eines Antrags des FDZ selbst
Stellt ein FDZ einen Antrag auf Evaluation, setzt der RatSWD innerhalb von höchstens 3 Monaten eine Evaluationskommission ein. Die Evaluationskommission erstellt einen Bericht mit der Bewertung des Standes und der Entwicklung des FDZ für den RatSWD. In diesem Fall trägt das beantragende FDZ die Kosten.