Nur noch 5 Jahre bis zum nächsten Zensus: Nachholbedarf in Deutschland
5 Jahre erscheinen lang, aber für das Mammutprojekt Zensus 2021 müssen jetzt die Weichen gestellt werden. Im Vergleich zu Skandinavien, der Schweiz oder Österreich sieht der RatSWD Nachholbedarf in Deutschland. Dies betrifft die Nutzbarkeit von Verwaltungsdaten, die Qualität amtlicher Register sowie die wissenschaftliche Qualitätssicherung. Das ist ein Resümee des Berichts des Rates für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) mit Empfehlungen zur zukünftigen Ausgestaltung des Zensus in Deutschland. Der Bericht wurde am 20.06.2016 von der Vorsitzenden des RatSWD, Frau Prof. Riphahn, Ph.D., und Frau Prof. Dr. Rockmann dem Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Herrn Vitt, überreicht.
Bevölkerungszahlen sind ein wichtiges Instrument für politische Planungsprozesse. Die aktuelle Zuwanderung und die Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur verdeutlichen den Bedarf an aktuellen und validen Zahlen. Der bevorstehende Zensus 2021 ist von zentraler Bedeutung für Politik und Wissenschaft.
Jetzt müssen die Weichen für den Zensus 2021 und die Zukunft gestellt und die erforderlichen Regularien im Gesetzgebungsprozess verankert werden, betont Frau Prof. Dr. Rockmann, die Vorsitzende Arbeitsgruppe Zensus des RatSWD.
Die Arbeitsgruppe hat in den letzten Monaten mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und amtlicher Statistik Empfehlungen zum Zensus 2021 und zu späteren Volkszählungen erarbeitet.
Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) hat mit seinem nun veröffentlichten Bericht diese umfangreichen Empfehlungen zur zukünftigen Ausgestaltung des Zensus vorgelegt. Diese umfassen rechtliche Rahmenbedingungen sowie die kurz- und langfristigen Maßnahmen zur Begleitung und Weiterentwicklung des Erhebungsprozesses.
Zentrale Empfehlungen des RatSWD für den Zensus 2021 betreffen die Optimierung der Melderegister hinsichtlich ihrer Aktualität und Vollständigkeit. Zur Begleitung der Qualitätssicherung der Melderegister empfiehlt der RatSWD die Einsetzung einer Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern der amtlichen Statistik, des Datenschutzes und der Wissenschaft durch das Bundesministerium des Inneren (BMI).
Auch die Methoden- und Qualitätssicherungsforschung ist für die Weiterentwicklung des Zensus essentiell. Hierzu werden Prozessdaten, die bei der Durchführung des Zensus entstehen sowie ein gesetzlich geregelter Datenzugang zu diesen Daten für die Wissenschaft benötigt. Beides wurde beim Zensus 2011 versäumt. Der RatSWD spricht sich daher dafür aus, die unabhängige, qualitätssichernde und methodische Begleitforschung gesetzlich im Zensusvorbereitungsgesetz verankern zu lassen. Nur so lassen sich die Auswirkungen von methodischen Entscheidungen auf die Ergebnisse umfänglich nachvollziehen und beurteilen.
Langfristig gilt es, ein Konzept zu entwickeln, welches die von der Europäischen Kommission ab 2024 geplante jährliche Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Bevölkerungszahlen erfüllt. Der RatSWD empfiehlt hierzu dem Bundesministerium des Innern die Einsetzung einer internationalen Arbeitsgruppe mit Vertretern und Vertreterinnen der amtlichen Statistik und der Wissenschaft.
Den Bericht „Empfehlungen des RatSWD zum Zensus 2021 und zu späteren Volkszählungen“ finden Sie online unter: www.ratswd.de/dl/RatSWD_Output2_AG-Zensus-Bericht.pdf
Für Presseanfragen oder die Bestellung von Druckexemplaren wenden Sie sich bitte an: office@ratswd.de
Zur Durchführung des Zensus in Deutschland
2011 wurde zum ersten Mal in Deutschland ein registergestütztes Verfahren zur Volkszählung eingesetzt. Im Gegensatz zur früheren traditionellen Volkszählung (Befragung aller Einwohner) wurden bereits bestehende Verwaltungsregister (z. B. Melderegister) – ergänzt um stichprobenartige Bevölkerungsbefragungen – für die Ermittlung der Bevölkerungszahl genutzt. Für den Zensus 2021 ist ein nahezu identisches Verfahren vorgesehen. Ein Teil der dazu erforderlichen Maßnahmen wird im Rahmen des Zensusvorbereitungsgesetzes geregelt, welches noch in diesem Jahr durch den Bundestag verabschiedet werden soll. Die Zensusdurchführungsgesetze auf Bundes- wie auf Landesebene werden zu einem späteren Zeitpunkt erarbeitet und anschließend vom jeweiligen Gesetzgeber verabschiedet.
Bild: BMI