Zum Hauptinhalt

RatSWD Wahl

Wahl der Vorschläge aus der Wissenschaft für die 8. Berufungsperiode (2023–2026) des RatSWD

Liebe Interessierte an der Wahl des RatSWD,

die Wahl der Berufungsvorschläge ist erfolgreich beendet.

Zu den Wahlergebnissen

Termine und Fristen

Termine und Fristen
Termine und Fristen der Wahl für die 8. Berufungsperiode des RatSWD

FAQ zur Wahl

Was ist der RatSWD?

Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) ist ein Gremium an der Schnittstelle zwischen Datenproduktion, Wissenschaft und Politik. Seine Aufgaben sind die strategische Weiterentwicklung der Forschungsdateninfrastruktur in den empirischen Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften und die Interessenvertretung von Datennutzenden und Datenproduzierenden durch wissenschaftliche Politikberatung. Die Berufungsperiode des Rates beträgt drei Jahre und beginnt immer zum 1. Juli.

Wie setzt sich der RatSWD zusammen?

Der RatSWD besteht aus zwanzig Mitgliedern: Zehn Vertreter:innen der empirischen Forschung und zehn Vertreter:innen wichtiger datenproduzierender Einrichtungen. Er ist paritätisch besetzt.

Die Vetreter:innen der empirischen Forschung werden zu jeder Berufungsperiode durch die Wissenschaftsgemeinschaft gewählt. Die Vertreter:innen der Datenproduktion werden nicht direkt gewählt, sondern qua Amt eingesetzt. Alle Mitglieder des RatSWD werden schließlich formal vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit den übrigen Bundesministerien berufen.

Das gesamte Berufungsverfahren einschließlich der Wahl sichert eine breite Legitimationsbasis des RatSWD durch die Wissenschaftsgemeinschaft und durch die Datenproduktion.

Wer ist wahlberechtigt?

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind promovierte Wissenschaftler:innen, die an staatlich anerkannten Hochschulen (vgl. Mitgliederliste der Hochschulrektorenkonferenz) oder in öffentlichen, unabhängigen wissenschaftlichen Forschungsinstituten in Deutschland tätig sind. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.

Außeruniversitäre Institutionen und Ressortforschungseinrichtungen gelten im Sinne der Wahlordnung §3 des RatSWD ebenfalls als einschlägig, soweit deren Satzung die unabhängige wissenschaftliche Forschung sichert.

Die Wahlordnung des RatSWD sieht die abgeschlossene Promotion als Voraussetzung für die Wahlberechtigung vor. Solange Sie den Doktortitel nicht führen, ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis daher leider nicht möglich.

Wissenschaftler:innen im Ruhestand sind leider nicht wahlberechtigt. Personen, die an ausländischen Hochschulen/ Institutionen tätig sind, sind ebenfalls nicht wahlberechtigt.

Bitte beachten Sie, dass Sie fristgemäß bis 27. Februar 2023 die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen müssen. Dies gilt auch für Kandidierende.

Wer wird gewählt?

Mit der Wahl 2023 werden die zehn Berufungsvorschläge aus der Wissenschaft für die 8. Berufungsperiode des RatSWD gewählt. Dies sind Wissenschaftler:innen aus den Sozial-, Verhaltens-, Bildungs- und Wirtschaftswissenschaften.

Vorschlagsberechtigt sind die nach § 5 der Wahlordnung gelisteten Fachgesellschaften, die entsprechend den Anforderungen des Bundesgremienbesetzungsgesetzes jeweils eine geeignete Vertreterin und einen geeigneten Vertreter vorschlagen. Zudem können mindestens zehn wahlberechtigte Wissenschaftler:innen einen unabhängigen Wahlvorschlag unterstützen. Im Falle eines unabhängigen Wahlvorschlags werden die Unterstützer:innen zur Wahrung der Transparenz namentlich veröffentlicht.

Kandidierendenvorschläge müssen bis zum 27. Februar 2023 an die Vorsitzende des RatSWD gerichtet werden (Kontakt: wahl@ratswd.de). Die Vorstellung der Kandidat:innen erfolgt am 6. März 2023 auf der Webseite des RatSWD.

Wie läuft die Wahl des RatSWD ab? Welche Fristen muss ich beachten?

Die Wählerregistrierung öffnet im September 2022. Die vorherige Aufnahme ins Wählerverzeichnis ist Voraussetzung, um später wählen zu können. Alle Anträge auf Eintrag ins Wählerverzeichnis werden individuell mit großer Sorgfalt geprüft. Die Frist zum Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis endet am 27. Februar 2023.

Die Frist zur Nominierung von Kandidierenden endet ebenfalls am 27. Februar 2023.

Die Kandidierenden für die Wissenschaft werden am 6. März 2023 auf der Webseite des RatSWD veröffentlicht und die Stimmabgabe läuft vom 6. März – 26. März 2023 über ein Online-System. Die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten alle wichtigen Informationen und den Aufruf zur Stimmabgabe rechtzeitig per E-Mail.

Warum sollte ich wählen?

Sie sollten wählen, weil Sie mit Ihrer Stimme Einfluss auf die zukünftige Zusammensetzung und Agenda des Rats für Sozial- und Wirtschaftsdaten haben und damit einen Beitrag zur Weiterentwicklung der deutschen Forschungsdateninfrastruktur leisten. Außerdem können Sie sich so dafür einsetzen, dass die die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen wissenschaftsfreundlich gestaltet werden.

Warum gibt es eine Online-Wahl?

Mit der Online-Wahl geht der RatSWD auf die Bedürfnisse der Wahlberechtigten ein, die unkompliziert und ortsunabhängig abstimmen möchten. So wird der Wahlprozess bspw. auch für Wähler:innen, die sich in einem Auslandsaufenthalt befinden, vereinfacht.

Um das Verfahren robust zu gestalten und gegenüber Manipulationen abzusichern, wird auf aktuelle IT-Sicherheitstechnik und externe Kompetenzen im Bereich Online-Wahl zurückgegriffen. Der Datenschutz und das Wahlgeheimnis werden dabei gewährleistet.

Wie viele Stimmen habe ich?

Die Berufungsvorschläge werden in zwei nach Geschlecht getrennten Listen bestimmt. Jede:r Wähler:in hat vier Stimmen: zwei für die Liste der Kandidatinnen und zwei für die Liste der Kandidaten (§7 Wahlordnung). Man kann jeder Kandidatin und jedem Kandidaten nur eine Stimme geben.

Ich habe schon an der letzten Wahl des RatSWD teilgenommen. Muss ich mich neu für das Wählerverzeichnis registrieren?

Ja, Sie müssen sich auf jeden Fall neu registrieren. Frühere Registrierungen sind nicht mehr vorhanden und wurden aus Datenschutzgründen gelöscht. Außerdem muss Ihre Wahlberechtigung bei jeder Wahl neu überprüft werden, da diese sich z.B. durch Wechsel der Tätigkeitsstätte ändern kann.

Wie erhalte ich die Wahlunterlagen?

Sie erhalten eine signierte E-Mail vom Absender „POLYAS GmbH“ bzw. „voting.polyas.de“. Beim Versand wird der Standard S/Mime sowie das Signaturverfahren SHA256withRSA genutzt. Bitte schauen Sie am 6. März, ab 9 Uhr auch in Ihrem Spam-Ordner nach, falls Sie trotz bestätigter Aufnahme ins Wählerverzeichnis keine Einladung erhalten.

Wie lange habe ich Zeit zum Wählen?

Die digitale Wahlurne ist vom 06.03.2023, 9 Uhr bis 26.03.2023, 23:59 Uhr geöffnet. In dieser Zeit können Sie als registrierter Wähler Ihre Stimme abgeben. Die Einladung zur Wahl erhalten Sie personalisiert per E-Mail.

Welches Wahlsystem verwendet der RatSWD für die Durchführung der Online-Wahl?

Der RatSWD greift auf die externen Kompetenzen der POLYAS GmbH für die Online-Wahl zurück. Der Datenschutz und das Wahlgeheimnis werden dabei gewährleistet.

Wie wird das Wahlergebnis bekanntgegeben?

Die Wahlergebnisse werden auf der 9. Konferenz für Sozial- und Wirtschaftsdaten (9|KSWD) am 27. März 2023 in Berlin sowie anschließend über die Webseite des RatSWD bekanntgegeben.

Kontakt

Die Wahl der Berufungsvorschläge der wissenschaftlichen Vertreter:innen der 8. Berufungsperiode des Rats für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) wird von Dr. Daniel Vorgrimler (Wahlleiter) und Dr. Silvia Zühlke (Stellvertretende Wahlleiterin) geleitet.

Mit der Durchführung der Wahl ist die Geschäftsstelle des RatSWD betraut. Für Fragen oder bei Problemen steht diese gern zur Verfügung.

Anschrift:
Rat für Sozial-und Wirtschaftsdaten (RatSWD)
Geschäftsstelle
Am Friedrichshain
10407 Berlin

E-Mail: wahl@ratswd.de
Ansprechpartnerin: Dorina Hackmann (Tel.: 030 25491-826)

Ergebnisse vergangener Wahlen