Wissenschaftler im Dialog mit den Organisatoren der Volkszählung
Vorträge des Workshops "Zur Einflussnahme der Wissenschaft auf das Erhebungsprogramm der amtlichen Statistik am Beispiel des Zensus 2010/2011" jetzt online verfügbar.
„Die kommende Volkszählung – die erste im vereinten Deutschland – wird ein Meilenstein in der Geschichte der empirischen Sozial- und Wirtschaftsforschung“, erklärt Gert G. Wagner, Berliner Ökonomieprofessor und Vorsitzender des Rats für Sozial- und Wirtschaftsdaten. „Die Wissenschaft hat bessere Chancen als jemals zuvor, das Erhebungsprogramm gezielt mitzugestalten, denn die kommende Volkszählung besteht aus einer Zählung im engeren Sinne und einer großen 10-Prozent-Stichprobe der Bevölkerung, deren Erhebungsprogramm weit flexibler sein wird als das des eigentlichen Zensus.“
Der Rat für Sozial und Wirtschaftsdaten (RatSWD) hat mit dem Workshop „Zur Einflussnahme der Wissenschaft auf das Erhebungsprogramm der amtlichen Statistik am Beispiel des Zensus 2010/2011“ die Möglichkeit einer systematischen Auseinandersetzung zur inhaltlichen Gestaltung der geplanten Volkszählung zwischen empirisch arbeitenden Wissenschaftlern, Mitarbeitern des Statistischen Bundesamtes und der Politik geschaffen. Dieser Diskurs wird in den nächsten Jahren vertieft werden.
Aus wissenschaftlicher Sicht standen unterschiedliche Fragen im Mittelpunkt. Z.B.: Welche Merkmale sind in den vorhandenen Registern enthalten und wie werden sie ausgeschöpft? Kann damit u.a. die unbefriedigende Datenlage in Bezug auf Patchwork- Familien oder tatsächliche Kinderlosigkeit verbessert werden? Welche Inhalte stehen im Zentrum der 10-Prozent-Stichprobe? Können hier Bildungswissenschaft und Demografie profitieren? Können die Erhebungsprogramme gezielt verbessert werden? Deshalb musste zunächst u.a. auch geklärt werden, welche Strukturdaten unzulänglich sind oder gänzlich fehlen, aber aus der Perspektive der eigenen wissenschaftlichen Disziplin unbedingt erforderlich sind.
Unter Federführung des Statistischen Bundesamtes wird die Volkszählung im Rahmen der EU-weiten Zensus Runde 2010/2011 durchgeführt und zwar unter Anwendung eines registergestützten Verfahrens. Dieses Zensusverfahren basiert auf Registerauswertungen, u.a. der Meldeämter, welche durch gezielte primärstatistische Erhebungen ergänzt werden.
Die Rechtsgrundlage für die Durchführung der Volkszählung hat das Bundeskabinett im Rahmen einer Grundsatzentscheidung am 6. August 2006 geschaffen. Auch das Erhebungsprogramm des nächsten Zensus ist durch den Gesetzgeber festzulegen. Die Kontur der Erhebung steht mit den Empfehlungen der EU und der Vereinten Nationen (ECE) fest: http://www.destatis.de/zensus/merkmale.htm.
Inwieweit hierbei die europäischen Vorgaben im nationalen Rahmen ausgestaltet werden können, muss im Rahmen eines fortgesetzten Dialoges geprüft werden.