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07
Mrz
2017

RatSWD begrüßt Empfehlungen des RfII: Forschungsdatenzentren stärken Wissenschaft und Datenschutz

Der RatSWD begrüßt die aktuellen Empfehlungen des RfII zum Datenschutz als einen wichtigen Beitrag zum politischen Diskurs. In den Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften haben sich die vom RfII empfohlenen Forschungsdatenzentren erfolgreich etabliert. Mit Akkreditierung durch den RatSWD haben sie sich als geeignete Form eines datenschutz-konformen Zugangs für die Forschung erwiesen.

Auch die Notwendigkeit zur Stärkung der Datenschutzkompetenz in der wissenschaftlichen Praxis hat der RatSWD identifiziert und aktuell eine Handreichung veröffentlicht. Zur Selbstorganisation der Wissenschaft empfiehlt der RatSWD mit Blick auf die EU-Datenschutzreform ein European Advisory Board.

Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) begrüßt die Empfehlungen des Rates für Informationsinfrastrukturen (RfII) zum Datenschutz. Die vom RfII angesprochenen Dimensionen eines zukunftsorientierten Datenschutzrechts, „weiche“ Normierungsformen, Kompetenzentwicklung und Dateninfrastrukturen für die empirisch arbeitenden Wissenschaften sind auch aus Sicht des RatSWD von großer Bedeutung.

In den Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften hat sich bereits eine Dateninfrastruktur in Form von Forschungsdatenzentren (FDZ) erfolgreich etabliert. Die Akkreditierung dieser FDZ durch den RatSWD hat sich als geeignete Form der Qualitätssicherung bewiesen, welcher den Bedürfnissen der Wissenschaft und des Datenschutzes gleichermaßen gerecht wird. Die Forschungsdatenzentren ermöglichen der Wissenschaft einen flexiblen und umfangreichen Datenzugang zu sensiblen Daten. Dabei garantieren die Datenzentren mit technischen und organisatorischen Maßnahmen die Einhaltung des Datenschutzes. Zudem bieten sie den Datennutzenden kompetente Beratungsleistung und vielfältige Service-Angebote.

Die Stärkung datenschutzrechtlicher Kompetenzen in den empirischen Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften sowie die Sensibilisierung für die Datenschutzverantwortung der Forschenden und der Beforschten ist auch dem RatSWD ein wichtiges Anliegen. Daher hat er eine Handreichung erarbeitet, welche gebündelt die Prinzipien und Voraussetzungen des Datenschutzes vor dem Hintergrund sowohl der Primär-, wie auch der Sekundärdatennutzung in empirischen Forschungsprojekten aufzeigt. Die Handreichung Datenschutz des RatSWD wurde aktuell veröffentlicht und kann gedruckt über die Geschäftsstelle sowie elektronisch über die Webseite des RatSWD bezogen werden.

Die in den Empfehlungen des RfII aufgezeigte Bedeutung der Selbstorganisation der Wissenschaften bekommt vor dem Hintergrund der ab Mai 2018 verbindlichen EU-Datenschutzreform ein besonderes Gewicht. Für die Forschungspraxis sind einheitliche Rechtsanwendungen und eindeutige (Kontroll-) Zuständigkeiten entscheidend. Daher hat der RatSWD bereits während den Verhandlungen zur EU-Datenschutzgrundverordnung die Einrichtung eines interdisziplinär besetzten Scientific Advisory Boards auf europäischer Ebene empfohlen. Dieser soll mit Codes of Conduct eine einheitliche Anwendungspraxis sicherstellen und auf diesem Weg transnationale empirische Forschung erleichtern.

Der RatSWD verfolgt die Umsetzung dieser Grundsätze auch in den laufenden nationalen Gesetzgebungsverfahren. Er hat sich u.a. an einer gemeinsamen Stellungnahme außeruniversitärer Forschungseinrichtungen zur Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die EU-Datenschutzreform beteiligt. Darüber hinaus setzt der RatSWD sich dafür ein, die Rolle der Forschungsdatenzentren gesetzlich zu verankern und hat entsprechende Empfehlungen in das  Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes und des Sozialdatenschutzes (SGB X) eingebracht.