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Befragung zum Kurzarbeitergeld in Corona-Zeiten

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat im Rahmen einer Online-Befragung rund 240 Personen gefragt, welche Bezugshöhe von Kurzarbeitergeld sie bei Alleinstehenden in bestimmten Situationen als angemessen betrachten. Das zentrale Ergebnis der IAB-Studie lautet: Die Lohnersatzquote sollte aus Sicht der Befragten nicht im Zeitablauf steigen, sondern bei einem geringeren Verdienst höher ausfallen.

  • Discipline: Social, Economy
  • Research Method: Quantitative
  • Research Design: Open survey (self-selected)
  • Collection Status: Results published, Closed data collection

Ziel der Studie

Das arbeitsmarktpolitische Instrument der Kurzarbeit soll Betrieben in konjunkturellen Krisenzeiten eine Alternative zu Entlassungen bieten, Beschäftigung sichern, soziale Folgen der Krise abmil-dern und die Binnennachfrage stützen. In der aktuellen Wirtschaftskrise können Beschäftigte unter bestimmten Bedingungen ein höheres Kurzarbeitergeld als üblich beziehen. Die Studie untersuchte, wie hoch ein angemessenes Kurzarbeitergeld aus Sicht der Befragten sein sollte.

Studiendesign/Umsetzung

Die Grundlage der Auswertungen bildet eine Befragung von Personen, für die zwischen 2013 und 2017 mindestens eine Meldung über sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den Daten der BA vorliegt, und die in diesem Zeitraum weder arbeitslos gemeldet waren noch Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II bezogen haben. Die Stichprobe wurde zufällig aus den Integrierten Erwerbsbiografien (IEB) des IAB gezogen. 634 Personen, die bereits an einer früheren Befragung des Forschungsprojekts teilgenommen hatten (Osiander et al. 2020) wurden im Mai 2020 per Post zur Teilnahme eingeladen. 242 Personen beantworteten den Online-Fragebogen vollständig. Von diesen waren 31 Personen zum Befragungszeitpunkt nicht beschäftigt. Befragt wurden somit überwiegend vergleichsweise stabil beschäftigte Personen, die im Rahmen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtennund potenziell selbst Kurzarbeitergeldbeziehende sein können. Etwa 80 Prozent der Befragten stimmten zu, dass ihre Befragungsergebnisse unter Wahrung des Datenschutzes mit den IEB verknüpft werden dürfen.
Die Befragten erhielten zunächst einige elementare Informationen zum Kurzarbeitergeld, etwa, dass die BA Unternehmen einen Teil der Lohnkosten erstattet und die Bundesregierung zur Bewältigung der Wirtschaftskrise die Bedingungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes erleichtert hat. Ein Teil der Befragten erhielt nach dem Zufallsprinzip anschließend einen Hinweis zur Höhe des Kurzarbeitergeldes und zum Anstieg des Kurzarbeitergeldes während der Covid-19-Pandemie ab dem vierten Bezugsmonat. Auf diese Weise kann untersucht werden, inwiefern Informationen zur aktuellen Gesetzeslage den Befragten als „Anker“ dienen, an dem sie ihre Einschätzung ausrichten. Den einleitenden Informationen folgten mehrere kurze hypothetische Situationsbeschreibungen, in denen Unternehmen für Beschäftigte Kurzarbeit anmelden – sogenannte Vignetten. Die Befragten bewerteten jeweils vier unterschiedliche Szenarien, in denen die Eigenschaften des Unternehmens und der Beschäftigten zufällig kombiniert waren. Sie wurden gebeten anzugeben, wie hoch das Kurzarbeitergeld in der dargestellten Situation aus ihrer Sicht jeweils sein solle. Es handelt sich nicht um eine repräsentative Bevölkerungsstichprobe. Der Fokus der Studie liegt aber auch nicht auf den deskriptiven Befunden, sondern auf den kausalen Einflüssen der Vignettenmerkmale und der Merkmale der Befragten auf die Antworten. Die Befragung erfolgte im Rahmen des Forschungsprojekts „Akzeptanz sozial- und arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und Regelungen“ des IAB und der Universität Bamberg. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales über das „Fördernetzwerk Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung“ (FIS) finanziell gefördert.

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