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30
Jun
2015

Archivierung und Sekundärnutzung von Daten der qualitativen Sozialforschung fördern

Auf seiner letzten Sitzung am 11./12. Juni 2015 hat der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) eine Stellungnahme zu Daten der qualitativen Sozialforschung verabschiedet. Er befürwortet deren Archivierung und Sekundärnutzung grundsätzlich, soweit dies ohne nachvollziehbare Gefährdung der primären Forschungsziele und des Zugangs zum Feld möglich ist. Auch im Bereich der qualitativen Sozialforschung soll grundsätzlich eine Kultur der Datenbereitstellung gefördert werden.

Qualitative Sozialforschung erforscht häufig sensible Bereiche und Prozesse der Gesellschaft, zu denen ein produktiver unmittelbarer Zugang nur herzustellen ist, wenn ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Forschenden und Informanten und Informantinnen etabliert werden kann. Der RatSWD erkennt an, dass die Frage der Möglichkeit, der Angemessenheit und des wissenschaftlichen Nutzens von Sekundäranalysen nach Materialart und Forschungsmethoden daher differenziert zu beantworten ist.

In der qualitativen Sozialforschung sind Forschende typischerweise aktiv in die Produktion von Datenmaterial eingebunden, so dass die Frage der Datenweitergabe die Frage des geistigen Eigentums berührt. Es gilt, Archivierungsverfahren bereit zu stellen, die versprechen, den Wert des Datenmaterials zu erhalten, ohne den Datenschutz zu gefährden. Spezialisierte Forschungsdatenzentren (FDZ) können ein zentrales Element in der hierfür notwendigen Infrastruktur bilden.
Die Entscheidung, ob und wie Forschungsdaten für Sekundäranalysen genutzt werden können, sollte von Primärforschenden, Gutachtenden und Förderinstitution gemeinsam im Prozess der Projektentwicklung und -begutachtung getroffen werden. Bei Drittmittelprojekten sollte die Vorlage eines Datenmanagementplans bei der Beantragung obligatorisch sein. Die Entscheidung über die Eignung der Daten für eine Sekundärnutzung darf jedoch keinen Einfluss auf die Genehmigung beantragter Projekte haben.