Akkreditierung und Qualitätssicherung von Forschungsdatenzentren (FDZ) durch den Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD)

Handreichung zur Akkreditierung von Forschungsdatenzentren und zu Qualitätssicherungsmaßnahmen durch den RatSWD
Publikationsdetails
Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) setzt sich für einen transparenten und standardisierten Prozess beim Zugang zu sensiblen Forschungsdaten ein. Um die Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Daten für die Wissenschaft systematisch sicherzustellen, akkreditiert der RatSWD seit 2008 Forschungsdatenzentren (FDZ). Diese erfüllen gemeinsame Qualitätsstandards – etwa bei der Erhebung, Aufbereitung und Anonymisierung, Speicherung, Dokumentation, Bereitstellung und Qualitätssicherung von sensiblen Forschungsdaten unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher und ethischer Rahmenbedingungen. Die FDZ gewährleisten ein umfangreiches Dienstleistungsportfolio für die Datennutzenden und verbessern ihr Angebot kontinuierlich. Gemeinsame technische und organisatorische Lösungsmodelle erleichtern Forschenden einen nutzungsfreundlichen und qualitätsgesicherten Datenzugang.
Der RatSWD hat für die Akkreditierung der FDZ einen Kriterienkatalog entwickelt, der zum einen die Einhaltung relevanter Standards durch neue FDZ sicherstellt, zum anderen auch als Grundlage für die regelmäßige Qualitätssicherung innerhalb der bestehenden FDZ-Landschaft dient. Seit 2010 werden diese Mindeststandards regelmäßig überarbeitet und an aktuelle Entwicklungen und Rahmenbedingungen angepasst. Zuletzt wurden die Akkreditierungskriterien 2017 im Rahmen einer Handreichung des RatSWD festgelegt.
Eine gemeinsame Arbeitsgemeinschaft des RatSWD und des Ständigen Ausschusses Forschungsdateninfrastruktur (FDI Ausschuss), dem dezentralen, föderativen Netzwerk der vom RatSWD akkreditierten FDZ, hat 2024 den Kriterienkatalog mit dem Ziel einer Konkretisierung, Schärfung und leichteren Verständlichkeit der Anforderungen überarbeitet.