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Einholen von Ethikvoten

Voraussetzungen und Informationen zur Begutachtung von Forschungsprojekten

Einholen von Ethikvoten

Fachzeitschriften, Forschungsförderer, Forschungseinrichtungen und Ethikleitlinien fordern mitunter die Vorlage von Ethikvoten von Ethikkommissionen. Doch an wen können sich Forschende wenden, wann ist Forschung begutachtungsrelevant und welche Anforderungen stellen Ethikkommissionen?

An wen kann ich mich wenden?

Ethikkommissionen verschiedener Disziplinen und Einrichtungen

Wenn Sie konkrete Fragen zur Begutachtung Ihrer Forschungsvorhaben haben, können Sie sich an die lokalen fachspezifischen oder übergeordneten Ethikkommissionen Ihrer Forschungseinrichtung wenden. Daneben stehen Ethikkommissionen verschiedener Fachgesellschaften als Ansprechpartner zur Verfügung. Unter den hier aufgeführten Adressen finden Sie geeignete Ethikkommissionen.

  • Überblick lokaler und übergeordneter Ethikkommissionen der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften auf der Webseite des RatSWD:
    Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten. (2021). Übersicht sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Ethikkommissionen. Link
  • Übersicht über Ethikkommissionen der Kommunikations- und Medienwissenschaft: Projekt FeKom (Forschungsethik in der Kommunikations- und Medienwissenschaft):
    Filmuniversität Babelsberg, Technische Universität Dortmund & Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover. (2022). Ethikkommissionen der Kommunikations-und Medienwissenschaft. Link
  • Übersicht über lokale Ethikkommissionen mit Zuständigkeit für die Psychologie:
    Deutsche Gesellschaft für Psychologie. (o.J.). Lokale Ethikkommissionen. Link
  • Übersicht über medizinische Ethikkommissionen: Arbeitskreis Medizinischer Ethikkommissionen. (o.J.). Ethik-Kommissionen. Link
  • Übersicht der Ansprechpartner und Kommissionen in Deutschland, die für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung zuständig sind:
    Deutsche Forschungsgemeinschaft & Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften. (o.J.). Ansprechpartner und Kommissionen in Deutschland, die für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung zuständig sind. Link
  • Deutsche Forschungsgemeinschaft & Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften. (o.J.). Gemeinsamer Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung. Link

Prüfung Erforderlichkeit Ethikvotum

Wann muss ein Ethikvotum eingeholt werden?

Fachübergreifende, fachspezifische übergeordnete und lokale Ethikkommissionen und Fachgesellschaften stellen in der Regel eigene Kriterien auf, ob eine Ethik-Begutachtung erforderlich ist. Daneben fordern Geldgeber oder wissenschaftliche Verlage die Vorlage von Ethikvoten. Der RatSWD hat Selbstprüfungskriterien erarbeitet: Damit können Forschende vorab prüfen, ob sie ihr Forschungsvorhaben forschungsethisch begutachten lassen müssen oder sollten. Sollte Ihre Forschungseinrichtung eigene Kriterien der Selbstprüfung erarbeitet haben, sind diese zu beachten.

Forschungsethische Selbstprüfung

RatSWD-Empfehlung (Auszug): „Nicht alle Forschungsvorhaben erfordern eine ethische Begutachtung durch eine Kommission. In vielen Fällen kann das Vorhaben nach sorgfältiger (Selbst-)Prüfung als forschungsethisch unbedenklich eingestuft werden. Diese Reflexion kann durch Kommunikation mit Dritten (z.B . Peers, Betreuenden, Expertinnen und Experten etc .) wesentlich und zugleich unbürokratische gefördert werden.

Wenn beispielsweise Surveydaten erhoben werden, welche keine Fragen enthalten, die negative Auswirkungen auf die Teilnehmenden erwarten lassen (was bei Standardfragen nach Geschlecht, Alter, Bildung, Erwerbsstatus und inzwischen vielfach erfragten psychologischen Konstrukten, wie den Big Five-Persönlichkeitsvariablen, unterstellt werden kann), dann ist eine Selbstprüfung im Hinblick auf forschungsethische Fragen wahrscheinlich meist ausreichend . Dabei ist es – unabhängig von Ethikfragen im engeren Sinne – empfehlenswert, den zuständigen Datenschutzbeauftragten zu beteiligen. Unabhängig hiervon sind Forschende selbstverständlich verpflichtet, die Datenschutzgesetze einzuhalten. Dies gilt auch für gängige Verfahren und Fragestellungen der qualitativ-interpretativen Sozialforschung, wie für Leitfaden-, Expertinnen- und Experteninterviews, offen teilnehmende Beobachtungen oder interpretative Dokumentenanalysen. Nur ein Minimum an Reflexivität ist in der Regel bei Sekundäranalysen von Daten notwendig, die von Forschungsdatenzentren zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung dieser Daten ist in der Regel unproblematisch, da eine Prüfung auf ethische Unbedenklichkeit bereits bei der Datenerhebung durch die Primärforschenden oder den Datenproduzierenden erfolgt ist, beziehungsweise die Prüfung als nicht notwendig angesehen wurde. Das Forschungsdatenzentrum, das diese Daten bereithält, muss sicherstellen, dass die Weitergabe der Daten den Ansprüchen des Datenschutzes und der Forschungsethik nicht widerspricht. Bezüglich des Datenschutzes erfolgt diese Prüfung routinemäßig. […]Folgende Fragen können eine Orientierung für die Reflexion und Einschätzung zentraler forschungsethischer Fragen durch die Forschenden selbst, durch ihre Forschungsteams und gegebenenfalls durch ihre Wissenschaftlichen Beiräte oder Projektbeiräte bieten:

  1. Inwiefern sind forschungsethische Grundsätze für die vorliegende Studie relevant?
  2. Welcher bestehende Ethik-Kodex (beziehungsweise welche Richtlinie) ist für meine Forschung relevant?
  3. Welche Risiken oder mögliche Schädigungen (in psychischer, physischer, sozialer, rechtlicher oder ökonomischer Hinsicht) können den Studienteilnehmenden durch die Studie (während der Datenerhebung oder durch die Analyse, Publikation, Verwertung und Archivierung der Ergebnisse) entstehen?
  4. Inwiefern könnte die Studie der Gruppe, der die Teilnehmenden angehören, schaden oder nutzen?
  5. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um potentielle Schädigungen zu vermeiden?
  6. Beinhaltet die Forschung auch für die Forschenden gewisse Risiken, die über das hinausgehen, was im Alltag üblich ist? Falls ja, welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese zu vermeiden oder zu reduzieren?
  7. Stehen die antizipierbaren Risiken, die mit der Studie einhergehen, in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem erwartbaren Nutzen (Erkenntnisgewinn, gegebenenfalls auch Anwendungsnutzen), den die Studie verspricht?
  8. Welche Vorkehrungen werden getroffen, um nicht vorhersehbare forschungsethische Herausforderungen im Verlauf der Studie zu identifizieren und angemessen zu bearbeiten?

Diese Fragen sind durch weitere Fragen zu ergänzen, die sich durch den spezifischen Projektkontext ergeben. In der Bearbeitung der Fragen ist nicht nur das Hinzuziehen entsprechender Fachliteratur ratsam, sondern insbesondere der Austausch mit Peers und Dritten (z.B. Personen mit entsprechender fachlicher oder lebensweltlicher Expertise, die helfen können, Risiken möglichst angemessen einzuschätzen). Wenn bei einer Selbstprüfung deutlich wird, dass mit potentiellen Schädigungen zu rechnen ist, die das Maß dessen überschreiten, was im Alltag (der Teilnehmenden sowie der Forschung in diesem Feld) üblich ist oder aus einem anderen Grund begründete Zweifel an der ethischen Zulässigkeit eines geplanten Forschungsprojektes auftreten, sollte zunächst der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen (wenn in einer Einrichtung vorhanden gegebenenfalls auch mit einem Wissenschaftlichen Beirat) gesucht und dieser Prozess dokumentiert werden.

Sollte weiterhin ein begründeter Zweifel bestehen, so wird empfohlen, das Votum einer Ethikkommission einzuholen. Dabei ist die Dokumentation der Selbstreflexion (auch mit Kolleginnen und Kollegen) wichtig, sowohl als Anlage bei Drittmittelanträgen als auch als Hilfe für Kolleginnen und Kollegen bei zukünftigen Forschungsprojekten.“

Der Text ist entnommen: RatSWD [Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten] (2017). Forschungsethische Grundsätze und Prüfverfahren in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. RatSWD Output 9(5). doi: 10.17620/02671.1. Link, S. 25. ff

Fachübergreifende Vorgaben zur Erforderlichkeit eines Ethikvotums

  • RatSWD [Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten] (2017): Forschungsethische Grundsätze und Prüfverfahren in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. RatSWD Output 9(5), S. 25 ff. Abschnitt 4.2.1 doi: 10.17620/02671.1. Link.
  • DFG [Deutsche Forschungsgemeinschaft] (2021). FAQ: Informationen aus den Geistes- und Sozialwissenschaften. Wann brauche ich ein Ethikvotum?. Link

Fachspezifische oder einrichtungsspezifische Vorgaben zur Erforderlichkeit eines Ethikvotums

  • Arbeitskreis Medizinischer Ethikkommissionen. (o.J.). Einreichung von Forschungsvorhaben: In welchen Fällen bedarf es eines Votums einer medizinischen Ethikkommission? Link
  • Deutsche Forschungsgemeinschaft. (o.J.). FAQ: Informationen aus den Geistes- und Sozialwissenschaften: Wann brauche ich ein Ethikvotum. Link
  • Deutsche Gesellschaft für Sozial- und Kulturanthropologie. (2021). Forschungsethik – Reflexionsfragebogen. Link
  • Deutsche Gesellschaft für Sozial- und Kulturanthropologie. (2021). Risikobewertungsbogen. Link
  • Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft. (o.J.). Interessenkonflikte. Link

Vorlagen für Ethikanträge

Allgemeine Hinweise

Die Ethikkommissionen von Fachgesellschaften und Universitäten stellen in der Regel eigene Vorlagen für die Beantragung der Begutachtung zur Verfügung. Bitte besuchen Sie deshalb auch die entsprechenden Seiten Ihrer Einrichtung.

Fach- und Einrichtungsspezifische Vorlagen/Muster

  • TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen. DGPs [Deutsche Gesellschaft für Psychologie] (o. J.). Vorlagen für die Antragstellung. Link
  • Universität Bremen. (2021). Antragstemplate der Ethikkommission der Universität Bremen. Link