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Aufnahme ins Wählerverzeichnis 2026

Informationen zur Person
= erforderliche Angabe

Bitte fügen Sie nachfolgend einen Link ein, aus dem hervorgeht, dass Sie promoviert und bei der angegebenen Universität/Forschungseinrichtung beschäftigt sind (bspw. Personenseite).

Hinweis zum Datenschutz: Die im Rahmen des Antrags auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis des RatSWD erhobenen Daten werden für die Zwecke der Organisation und Durchführung der Wahl der Berufungsvorschläge der wissenschaftlichen Vertreterinnen und Vertreter der 9. Berufungsperiode des Rates für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (RatSWD) verarbeitet. Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung bildet § 4, § 3 Wahlordnung zur Berufung des Rates für Sozial- und Wirtschaftsdaten (WahlO). Die Daten werden 90 Tage nach Abschluss der Wahl gelöscht, § 10 Abs. 3 WahlO. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.